Benutzungsordnung

Die Benutzung der Archivalien, die in der Forschungsstelle für fränkische Volksmusik lagern, ist nur vor Ort möglich und unterliegt Beschränkungen. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Das Ausfüllen des Benutzungsantrags sowie die damit verbundene Kenntnisnahme und das Akzeptieren sowohl der Hausordnung als auch der Benutzungsordnung der Forschungsstelle für fränkische Volksmusik sind dann erforderlich. Der Benutzungsantrag kann vorab oder bei Besuch ausgefüllt und muss handschriftlich unterschrieben werden.

Die Dokumente der Forschungsstelle für fränkische Volksmusik sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum privaten, wissenschaftlichen und nichtgewerblichen Gebrauch zum Zweck der Information genutzt werden. Die Nutzer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht und zum Datenschutz zu beachten. Die Forschungsstelle für fränkische Volksmusik behält sich das Recht vor, diese Erlaubnis jederzeit zu widerrufen.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Forschungsstelle für fränkische Volksmusik dürfen diese Dokumente nicht vervielfältigt, archiviert, in Newsgruppen einbezogen, in Online-Diensten benutzt oder dauerhaft auf einem Speichermedium gespeichert werden.

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